FAQ – Häufig gestellte Fragen

Verhältnis zwischen Klientschaft und Anwältin / Anwalt.

Die meisten Personen kennen die Arbeit der Anwältin bzw. des Anwaltes nur aus einschlägigen Fernseh-Serien. Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen das Mandatsverhältnis zwischen der Klientschaft und seiner Rechtsanwältin bzw. seinem Rechtsanwalt von Spühler Rechtsanwälte etwas näherbringen.

In zahlreichen Fällen ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt beizuziehen, um Rechtsverlust oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die viel Zeit, Geld und Nerven brauchen.

In der Schweiz ist es grundsätzlich möglich, auch ohne eine anwaltliche Vertretung ein gerichtliches oder behördliches Verfahren zu bestreiten. Durch die meist streng formalistisch ausgestalteten Verfahren können aber kleine formelle Fehler zu Rechtsverlust führen. Auch besteht ein hohes Kostenrisiko. Daher ist der Beizug eines Anwaltes in einem Verfahren in jedem Fall in Erwägung zu ziehen. Zudem werden die Chancen erhöht, dass Rechtsansprüche durchgesetzt werden können.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie einen Anwalt brauchen? Kontaktieren Sie Spühler Rechtsanwälte und erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Problems!

Kontaktieren Sie unverbindlich Spühler Rechtsanwälte. Sollte Ihr Fall aufgrund fehlender Kapazität oder Fachkenntnisse nicht angenommen werden können, wird Ihnen ein geeigneter Rechtsanwalt empfohlen.

Die Mandatierung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes von Spühler Rechtsanwälte erfolgt in der Regel nach folgendem Schema:

Sie füllen das Termin-Formular aus

Mittels eines Formulars können Sie sich für einen Termin anmelden.  Alternativ können Sie uns auch Telefonisch erreichen.

Wir rufen Sie zwecks Terminvereinbarung an

Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie innert zwei Arbeitstage an, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren und allenfalls noch Unklarheiten zu klären. Sollten wir den Fall aufgrund fehlender Kapazität oder Fachkenntnisse nicht annehmen können, werden wir Ihnen eine E-Mail zusenden und Ihnen entsprechende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfehlen.

Wir bestätigen Ihnen den Termin per E-Mail

Nach unserem Telefonanruf erhalten Sie von der fallführenden Person eine E-Mail mit der Terminbestätigung sowie ggf. eine Liste mit erforderlichen Unterlagen, welche wir für die Beurteilung des Falles benötigen und Sie bitte an die erste Besprechung mitnehmen sollten. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, sollten Sie nicht innert zwei Arbeitstagen die Bestätigung erhalten haben.

Sie leisten einen Kostenvorschuss von CHF 300.00

Bis die Finanzierung anlässlich der ersten Besprechung geklärt werden kann, ist Spühler Rechtsanwälte aufgrund der anwaltlichen Berufs- und Standesregeln verpflichtet, mittels Kostenvorschüsse die Aufwendungen sicherzustellen. Für die erste Besprechung ist ein Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 300.00 vorab mittels Banküberweisung oder spätestens durch Barzahlung an der Besprechung zu bezahlen (keine Kartenzahlung möglich). Hat eine Rechtsschutzversicherung oder Opferberatungsstelle Kostengutsprache erteilt, ist keine Zahlung erforderlich.

Besprechung in unserer Kanzlei in Zürich

Anlässlich der Besprechung kann eine erste Einschätzung Ihres Problems vorgenommen, die weiteren Schritte diskutiert und die Finanzierung der künftigen anwaltlichen Aufwendungen erläutert werden. Bitte nehmen Sie am Tag der Besprechung alle relevanten Unterlagen mit. Eine Wegbeschreibung zur Anwaltskanzlei finden Sie auf dieser Webseite. Eine Besprechung ist auch telefonisch oder via Videotelefonie möglich.

Der Berufsstand der Anwälte untersteht strengen gesetzlichen und standesrechtlichen Regeln. Die Berufsverbände und staatlichen Aufsichtsbehörden sorgen für die Einhaltung dieser Normen.

Wichtige Eckpfeiler sind das Anwaltsgeheimnis und die Unabhängigkeit des Anwaltes von Dritten, wie z.B. Unternehmen, anderen Anwälten und staatlichen Institutionen.

Alle Informationen, welche der Anwalt von seiner Klientschaft im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erhält, unterstehen dem straf- und disziplinarrechtlich geschützten Anwaltsgeheimnis. Diese Informationen dürfen ohne das Einverständnis der Klientschaft an keinen Dritten oder an den Staat weitergegeben werden. Sie können auch nicht mit staatlichem Zwang herausverlangt werden. Vom Anwaltsgeheimnis sind namentlich die Korrespondenz, die Akten und sogar die Tatsache, dass eine Klientschaft zum Klientenstamm eines Anwaltes gehört, erfasst.

Der Anwalt soll einzig den Interessen der Klientschaft verpflichtet sein. Entsteht ein Interessenskonflikt, muss der Anwalt das Mandat niederlegen.

Kontaktdaten

Spühler Rechtsanwälte AG
General-Wille-Strasse 19
CH-8002 Zürich

+41 43 344 05 05
info@spuehler.legal

Erreichbarkeit

Das Telefon von Spühler Rechtsanwälte wird von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr, bedient. Ausserhalb der Geschäftszeiten oder sofern wir Ihren Anruf nicht entgegennehmen können, können Sie uns via E-Mail (info@spuehler.legal) eine Nachricht hinterlassen.

E-Mail und elektronische Kommunikation

Die Kommunikation über E-Mail ist aus technischen Gründen nicht in jedem Fall zuverlässig oder vertraulich, was ausserhalb des Einflussbereiches von Spühler Rechtsanwälte liegt. Zwar werden die E-Mails regelmässig bearbeitet, der Empfang von E-Mails kann aber aus technischen oder betrieblichen Gründen gestört oder fehlerhaft sein.

Die Kommunikation über E-Mail mit Spühler Rechtsanwälte wird als Einverständnis gewertet, via E-Mail zu kommunizieren.

Besprechungstermine

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Besprechungstermin. Nutzen Sie dazu bitte das entsprechende Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur nach vorgängiger Terminvereinbarung empfangen können.

Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit keine Kinder an die Besprechung mitzunehmen. Die Anwesenheit bei solchen Besprechungen kann für Kinder eine grosse Belastung darstellen, insbesondere wenn es sich um einen Konflikt mit einem anderen Elternteil handelt.

Spühler Rechtsanwälte verrechnet ihr Honorar nach Zeitaufwand zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von 7.7% und 3% Kleinspesenpauschale. Dazu werden noch weitere notwendige Auslagen, wie z.B. Dolmetscher- oder Fahrtkosten, verrechnet. Informationen über die konkreten Kosten finden Sie unter «Honorar«.

Rechnungen für grössere Auslagen (Vorschuss Gerichtskosten, Betreibungskosten, Grundbuchauszüge, etc.) werden direkt an die Klientschaft zur Begleichung weitergeleitet. Die verspätete Begleichung solcher Rechnungen, insbesondere Vorschüsse für Gerichtskosten, kann Rechtsnachteile für die Klientschaft haben.

Die Klientschaft hat Anspruch darauf, anfänglich über die Anwalts- und Verfahrenskosten aufgeklärt zu werden und regelmässige Abrechnungen zu erhalten. Sie kann jederzeit über die angefallenen Anwaltskosten Auskunft verlangen. Die Gesamtkosten eines Falles können kaum zuverlässig vorausgesagt werden, da aufgrund nicht voraussehbarer Umstände Aufwendungen entstehen können. Die Situation muss immer wieder neu beurteilt werden.

Um die Entschädigung der Aufwendungen zu sichern, werden durch Spühler Rechtsanwälte regelmässig Kostenvorschüsse verlangt. Dies bietet der Klientschaft ebenfalls eine Kostenkontrolle. In gewissen Fällen kann auf ein Kostenvorschuss verzichtet werden.

Fehlen einer Person die finanziellen Mittel, um neben dem Unterhalt für sich und ihre Familie ein Gerichtsverfahren zu finanzieren und scheint das Verfahren nicht aussichtslos, gewährt der Staat die unentgeltliche Prozessführung. Ist in diesem Zusammenhang für die Wahrung der rechtlichen Interessen eine Rechtsvertretung erforderlich, finanziert der Staat der bedürftigen Partei einen Anwalt. In Strafverfahren wird, sofern es sich nicht um einen einfachen Fall handelt, die amtliche (unentgeltliche) Verteidigung gewährt. Verbessert sich nach dem Gerichts- bzw. Strafverfahren die finanzielle Situation wesentlich, kann der Staat die Aufwendungen zurückfordern.

Bei offensichtlich schlechten finanziellen Verhältnissen verzichtet Spühler Rechtsanwälte auf Kostenvorschüsse. Es ist zu beachten, dass für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsvertretung ein Verfahren eingeleitet werden muss. Wird die unentgeltliche Rechtspflege nicht gewährt oder das Verfahren nicht eingeleitet, hat die Klientschaft die Honorar-Rechnung nach den üblichen Ansätzen selbst zu begleichen.

Werden die Anwaltskosten vom Staat übernommen, so werden nur notwendige juristische Beratung und Rechtsvertretung entschädigt. Übermässige anwaltliche Aufwendungen für soziale und administrative Betreuung werden nicht bezahlt. Die Aufwendungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Komplexität des Falles stehen.

Die Anwaltskanzlei Spühler Rechtsanwälte arbeitet auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Nachdem Sie mittels Terminanfrage abgeklärt haben, ob wir den Fall übernehmen können, sollten Sie Ihren Fall umgehend und persönlich bei der Rechtsschutzversicherung anmelden und klären, ob Versicherungsdeckung besteht. Teilen Sie der Versicherung mit, durch welche Person von Spühler Rechtsanwälte Sie sich vertreten lassen möchten. Die Rechtsschutzversicherung erteilt anschliessend für einzelne (Verfahrens-)Schritte Kostengutsprache. Innerhalb der Kostengutsprache haben Sie kein Kostenrisiko. Leistungen, die über die Kostengutsprache hinausgehen oder von der Versicherungspolice nicht gedeckt sind, sind für die Klientschaft kostenpflichtig.

Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt des Schweizerischen Anwaltsverbandes.

Das Führen eines zivilen Gerichtsverfahrens ist neben den Anwaltsaufwendungen mit weiteren Kosten verbunden. Diejenige Partei, welche das Verfahren einleitet, hat üblicherweise die Gerichtskosten vorzuschiessen. Die unterliegende Partei hat in einem Prozess die Gerichtskosten zu übernehmen und der obsiegenden Partei eine Parteientschädigung zu bezahlen. In der Regel deckt die Parteientschädigung die Anwaltskosten nicht. Die Gerichtskosten und Parteientschädigung berechnen sich nach dem Wert der Streitsache (Streitwert). Einen Rechner als Anhaltspunkt (ohne Gewähr) für die Berechnung der Gerichtskosten und Parteientschädigung im Kanton Zürich finden Sie auf der Webseite der Zürcher Gerichte.

Die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege entbindet die Partei von der Bezahlung von Kostenvorschüssen und Gerichtskosten, jedoch nicht von der Bezahlung einer Parteientschädigung.

Rechtsschutzversicherungen können Gerichtskosten und Parteientschädigungen decken.

Auch andere Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ausserhalb des Zivilrechts können mit Kosten verbunden sein.

Ihre Erreichbarkeit und Änderung Ihrer Kontaktdaten

Es ist wichtig, dass Sie innert vernünftiger Zeit erreichbar sind. Nach einer Vertretungsanzeige gegenüber Privaten und Behörden, können Korrespondenz und Entscheide rechtsgültig an den Rechtsanwalt gesendet werden. Allenfalls ist innert einer bestimmten Frist zu reagieren (z.B. Rechtsmittel). Das Verpassen einer Frist bedeutet in den meisten Fällen ein Rechtsverlust. Bitte geben Sie Ferienabwesenheiten und Änderungen der Kontaktdaten immer frühzeitig bekannt. Sie sind gebeten, auch nach Abschluss des Falles Spühler Rechtsanwälte Änderungen Ihrer Kontaktdaten anzuzeigen.

Dauer des Verfahrens

Sobald Anwälte und/oder Behörden/Gerichte in einen Rechtsfall involviert sind, benötigt die Erledigung eines Rechtsfalles viel Geduld. Behörden und Gerichte brauchen für die Erledigung ihrer Arbeit viel Zeit und sind teilweise überlastet. Anwälte haben in der Regel zahlreiche Fälle pendent, wobei die Arbeit nach Dringlichkeit priorisiert werden muss. Korrespondenz und Entscheide von Behörden und Gegenparteien erhalten Sie in der Regel möglichst umgehend.

Kontaktaufnahme durch die Gegenpartei und Behörden

Soweit Sie sich entschieden haben, sich durch Spühler Rechtsanwälte vertreten zu lassen, wird dringend empfohlen, bei jeglicher Kontaktaufnahme durch Dritte (Gegenpartei, Gegenanwalt, Behörden, Gerichte, etc.) im Zusammenhang mit dem Fall keine Aussagen zu machen und Dritte an Spühler Rechtsanwälte zu verweisen. Das gewährt, dass Ihre Vertretung über alle Umstände des Falles informiert ist und keine Handlungen vorgenommen werden, die juristische Nachteile mit sich bringen können.

Sobald die anwaltliche Vertretung angezeigt wird, sind Behörden, Gerichte und Anwälte grundsätzlich gehalten, ausschliesslich Ihren Rechtsvertreter zu kontaktieren.

Änderungen von geteilten Online-Zugangsdaten

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Trennung oder Scheidung von Ihrem Lebenspartner die Passwörter aller Kommunikations-Kanäle und Online-Diensten ändern sollten (insbesondere E-Mail, Facebook, Linkedin, Xing, E-Banking, inkl. Synchronisationen wie z.B. iCloud).

Es kann auch sein, dass Ihr Mobilgerät, Tablet, Computer etc. mit der Cloud synchronisiert wird und die Gegenpartei dadurch die elektronische Kommunikation oder Dokumente mitlesen kann, was bei Vergleichsverhandlungen und Verfahren zu Ihrem Nachteil sein kann. Dasselbe gilt auch im Zusammenhang mit anderen Gegenparteien, mit welchen man elektronische Infrastrukturen geteilt hat.

Ausserordentliche Beendigung des Mandates

Grundsätzlich kann ein Mandatsverhältnis mit einem Anwalt jederzeit ohne die Beachtung einer Frist beendet werden. Die Beendigung des Mandatsverhältnisses ist jedoch zur Unzeit nicht möglich. Das heisst z.B., dass ein Anwalt nicht zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung sein Mandat niederlegen kann, sodass die Klientschaft keine Möglichkeit hat, einen Ersatz zu finden.

Der Anwalt kann, wenn die Klientschaft ihr Honorar nicht bezahlt, das Mandat beenden. Liegt ein Interessenkonflikt vor, muss ein Anwalt von Gesetzes wegen das Mandatsverhältnis auflösen.

Ordentliche Beendigung des Mandates

Mit der Erledigung der Angelegenheit endet der Auftrag ordentlich.

Fallabschluss bei Beendigung des Mandates

Für den Abschluss des Falles werden Sie von Spühler Rechtsanwälte mit einem entsprechenden Hinweis kontaktiert, um die letzten Fragen zu klären und den Fall offiziell abzuschliessen. Bitte beachten Sie, dass, wenn Ihr Fall durch eine Versicherung oder durch den Staat finanziert wurde, Sie nach Abschluss des Falles selbst für die Anwaltskosten aufkommen müssen.

Ihr Fall wird bei Spühler Rechtsanwälte umfassend elektronisch dokumentiert. Das bedeutet, dass auch sämtliche Papierakten bei uns digitalisiert und elektronisch abgelegt werden. Die Daten befinden sich auf unserem eigenen und speziell gesicherten Server, auf welchen nur unsere Mitarbeiter und keine Dritte (auch kein IT-Support) Zugriff haben.

Während der Führung des Mandates erhalten Sie grundsätzlich alle uns  zugekommenen Dokumente zu Ihren Akten.

Sie können jederzeit Einsicht in Ihr elektronisches Dossier erhalten.

Ihre Daten werden nach Abschluss Ihres Falles mindestens 10 Jahre bei Spühler Rechtsanwälte ausschliesslich elektronisch archiviert und danach ohne Benachrichtigung gelöscht.

Kontaktieren Sie für weitere Fragen die Anwaltskanzlei Spühler Rechtsanwälte AG.

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