Bevorzugte Rechtsgebiete
Die Anwaltskanzlei Spühler Rechtsanwälte ist vorwiegend im Straf- und Zivilrecht in nationalen und internationalen Kontexten tätig. Sie berät Klienten auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch oder Portugiesisch. Die bevorzugten Rechtsgebiete können in folgende Themen aufgeteilt werden:
Eherecht
Mit der Schliessung oder Auflösung einer Ehe können sich verschiedene juristische Probleme ergeben.
Spätestens mit dem Auszug eines Ehegatten müssen bei einer Trennung die Verhältnisse neu geregelt werden. Wer erhält die Wohnung? Wie viel Unterhaltsbeiträge / Alimente müssen bezahlt werden? Wer soll mit den Kindern leben dürfen? In dieser emotional aufgeladenen Situation ist es wichtig, einen starken und einfühlsamen Ansprechpartner zu haben, um nötigenfalls gerichtlich die offenen Fragen der Trennung regeln zu lassen (Eheschutzverfahren).
Nach einer Trennungsphase folgt meist die definitive Ehescheidung. Diese kann gemeinsam gewünscht sein oder muss einseitig durchgesetzt werden. Hier müssen, neben der bei der Trennung zu regelnden Angelegenheiten, namentlich noch die Aufteilung der ehelichen Güter und der Altersvorsorge durchgeführt werden.
Häusliche Gewalt
Bei einer bestehenden oder einer aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung können Personen in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet sein. Dies kann insbesondere durch die Ausübung oder Androhung von Gewalt oder durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern oder Nachstellen der betroffenen Person (Stalking) passieren.
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht soll den Schutz von Personen sicherstellen, welche nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen oder notwendige Unterstützung einzuholen. Solche hilfsbedürftigen Personen sind insbesondere minderjährige Kinder oder Erwachsene, die an geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterkrankungen leiden.
Grundsätzlich ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für die Anordnung von Schutzmassnahmen zuständig. Solche Schutzmassnahmen können zum Beispiel die Anordnung von Beistandschaften oder Unterbringung von Personen sein.
Erbrecht
Die Anwaltskanzlei Spühler Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses – so beispielsweise beim Aufsetzen eines Testamentes, Erbvertrages, als Willensvollstrecker oder bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Auch kann die (gerichtliche) Durchsetzung von Erbansprüchen erforderlich sein.
Stichworte
Beispielsweise werden Rechtsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten angeboten:
- Eherecht
- Eheverträge
- Scheidung oder Trennung
- Unterhaltszahlungen / Alimente
- Eheliches Güterrecht
- Kindesrecht
- Konkubinat
- Eingetragene Partnerschaft
- Adoption
- Kindesschutz
- Erwachsenenschutz
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Fürsorgerische Unterbringung
- Erbrecht und Nachlassplanung
- Testament und Erbvertrag
- Willensvollstreckung
- Durchsetzung von Erbansprüchen (Pflichtteil, Erbschaft, Vermächtnis)
Die Anwaltskanzlei Spühler Rechtsanwälte berät und vertritt Klienten im Bereich des Mietrechts und Immobiliarsachenrechts.
Beispielsweise werden Rechtsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten angeboten:
- Miete / Mietvertrag
- Mietzinsreduktion
- Mängel an Mietsachen
- Kündigung von Mietwohnungen
- Stockwerkeigentum
- Grundeigentum
- Kauf- und Verkauf von Immobilien
- Baumängel / Werkmängel
- Pfandrecht
- Nachbarrecht
- Dienstbarkeiten
- Bepflanzung
- Lärm, Rauch, Schatten oder andere Immissionen durch Nachbarn
Im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis können beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele rechtliche Fragen auftauchen, welche der sorgfältigen Abklärung bedürfen.
Insbesondere bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann es zu zahlreichen Schwierigkeiten und Streitigkeiten kommen. Der Arbeitgeber hat diverse rechtliche Bestimmungen bei der (fristlosen) Kündigung oder einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung zu beachten, um nicht deren Ungültigkeit oder Schadenersatzansprüche zu riskieren. Der Arbeitnehmer weiss häufig nicht über seine Ansprüche Bescheid und verpasst wichtige Fristen für deren Durchsetzung. Es gilt hier, die rechtlichen Fragen seitens des Arbeitgebers vor einer Kündigung sorgfältig abzuklären und seitens des Arbeitnehmers nach einer Kündigung innert kurzer Frist zu reagieren.
Beispielsweise werden Rechtsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten angeboten:
- Vertragsgestaltung rund um das Arbeitsverhältnis
- Kündigung
- Einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung
- Arbeitnehmerschutz
- Personalverleih
- Lohnanspruch
- Konkurrenzverbot
- Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung
Unternehmen sind regelmässig mit zahlreichen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Wir bieten zuverlässige und kostenbewusste Rechtsberatung und Rechtsvertretung aus einer Hand. Die Rechtsfragen können das Unternehmen und seine Rechtsform selbst betreffen oder es handelt sich um Fragen hinsichtlich der Rechtsbeziehungen mit Arbeitnehmern oder der Kundschaft.
Beispielsweise werden Rechtsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten angeboten:
- Start-up-Unternehmen
- Einzelunternehmung
- Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Verantwortlichkeit von Geschäftsführer oder Verwaltungsräte
- Handelsregisterrecht
- Namens- und Firmenrecht
- Vereinsrecht
Wir bieten Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, Vertragsüberprüfung und bei Vertragsstreitigkeiten. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann in einem späteren Zeitpunkt kostspielige Streitigkeiten vorbeugen.
Beispielsweise werden Rechtsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten angeboten:
- Kaufvertrag
- Tausch- und Schenkungsvertrag
- Miet- und Pachtvertrag
- Arbeitsvertrag
- Leih- und Darlehensvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
- Maklervertrag
- Agenturvertrag
- Kommission
- Transportrecht
- Bürgschaften
- Pauschalreisevertrag
Wurde Ihnen fahrlässig oder absichtlich einen Schaden zugefügt? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Schadenersatzforderung im Zivil- und Strafverfahren.
Forderungen durchsetzen
Manchmal reicht es in Streitfällen nicht aus, im Besitze eines Vertrages oder eines Urteils zur Durchsetzung einer Forderung zu sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Forderung mit Hilfe des Staates in einem Betreibungs- oder Konkursverfahren durchzusetzen. Dazu kann es erforderlich sein, dass Vermögenswerte durch einen Arrest gesichert werden müssen, bevor der Schuldner diese beiseiteschaffen kann.
Zu Unrecht betrieben werden
Umgekehrt kann es sein, dass Sie zu Unrecht betrieben werden. Wir wahrn diesfalls Ihre Interessen im Betreibungs- und Konkursverfahren.
Stichworte
Beispielsweise werden Rechtsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten angeboten:
- Durchsetzung von Forderungen jeglicher Art
- Betreibungsverfahren
- Betreibung auf Pfändung
- Betreibung auf Pfandverwertung
- Konkursverfahren
- Beseitigung Rechtsvorschlag
- Widerspruchsverfahren
- Kollokationsverfahren
- Anerkennung ausländischer Konkurse in der Schweiz
- Arrest
- Paulianische Anfechtung
- Nachlassverfahren
- Rechtsvorschlag mangels neuem Vermögen
Erhalten Sie Unterstützung in allen Belangen des Schweizer Ausländerrechtes.
Beispielsweise werden Rechtsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten angeboten:
- Aufenthaltsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung
- Einbürgerung
- Arbeitsbewilligung
- Familiennachzug
- Aufenthalt in der Schweiz zur Ehevorbereitung und Eheschliessung
- Härtefallgesuch
Wir beraten Sie in allen Belangen des Strafrechts und vertreten Sie in Strafverfahren bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.
Beispielsweise werden Rechtsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten angeboten:
- Strafverteidigung
- Bussen, Übertretungen
- Einsprachen gegen Strafbefehle
- Beratung im Strafrecht
Als Opfer bzw. geschädigte Person einer Straftat haben Sie innerhalb und ausserhalb eines Strafverfahrens Rechte. So können Sie sich als geschädigte Person am Strafverfahren (als Zivil- und Strafkläger [Privatklägerschaft]) beteiligen und haben als Opfer verschiedene Schutzrechte. Sie können im Strafverfahren Zivilforderungen wie Schadenersatz und Genugtuung fordern (Adhäsionsverfahren).
Sollte der Täter mittellos sein, können Sie unter Umständen Ihre Schadenersatz- oder Genugtuungsforderungen gegenüber dem Staat im Opferhilfeverfahren geltend machen.
Wir nehmen Sie als Opfer ernst und kämpfen engagiert für Ihre Rechte gegenüber dem Täter und dem Staat. Insbesondere sorgen wir dafür, dass Strafverfahren eingeleitet und diese auch beförderlich behandelt werden.
Beispielsweise werden Rechtsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten angeboten:
- Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren
- Opferhilfeverfahren
- Geltendmachung von Zivilansprüchen gegenüber dem Straftäter
- Gewaltschutzverfahren
Verhältnis zwischen Klient und Anwalt
Die meisten Personen kennen die Arbeit des Anwaltes nur aus einschlägigen Fernseh-Serien. Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen das Mandatsverhältnis zwischen einem Klienten und seiner Rechtsanwältin bzw. seinem Rechtsanwalt von Spühler Rechtsanwälte etwas näherbringen.
In zahlreichen Fällen ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt beizuziehen, um Rechtsverlust oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die viel Zeit, Geld und Nerven brauchen.
In der Schweiz ist es grundsätzlich möglich, auch ohne eine anwaltliche Vertretung ein Gerichtsverfahren zu bestreiten. Durch die meist streng formalistisch ausgestalteten Verfahren können aber kleine formelle Fehler zu Rechtsverlust führen. Auch besteht ein hohes Kostenrisiko. Daher ist der Beizug eines Anwaltes in einem Gerichtsverfahren in jedem Fall in Erwägung zu ziehen. Zudem werden die Chancen erhöht, dass Rechtsansprüche durchgesetzt werden können.
Sind Sie nicht sicher, ob Sie einen Anwalt brauchen? Kontaktieren Sie unverbindlich Spühler Rechtsanwälte und erhalten Sie telefonisch eine erste Einschätzung Ihres Problems!
Kontaktieren Sie unverbindlich Spühler Rechtsanwälte. Sollte Ihr Fall aufgrund fehlender Kapazität oder Fachkenntnisse nicht angenommen werden können, wird Ihnen ein geeigneter Rechtsanwalt empfohlen.
Zunächst findet die erste, unverbindliche Kontaktaufnahme mit einer kurzen Beschreibung der Problemstellung durch die Klientschaft statt.
Sofern eine anwaltliche Beratung erforderlich erscheint, wird eine Besprechung vereinbart. Anlässlich des persönlichen Gespräches wird der Sachverhalt besprochen und anhand einer ersten rechtlichen Einschätzung das weitere Vorgehen bestimmt.
Der Berufsstand der Anwälte untersteht strengen gesetzlichen und standesrechtlichen Regeln. Die Berufsverbände und staatlichen Aufsichtsbehörden sorgen für die Einhaltung dieser Normen.
Wichtige Eckpfeiler sind das Anwaltsgeheimnis und die Unabhängigkeit des Anwaltes von Dritten, wie z.B. Unternehmen, anderen Anwälten und staatlichen Institutionen.
Alle Informationen, welche der Anwalt von seiner Klientschaft im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erhält, unterstehen dem straf- und disziplinarrechtlich geschützten Anwaltsgeheimnis. Diese Informationen dürfen ohne das Einverständnis der Klientschaft an keinen Dritten oder an den Staat weitergegeben werden. Sie können auch nicht mit staatlichem Zwang herausverlangt werden. Vom Anwaltsgeheimnis sind namentlich die Korrespondenz, die Akten und sogar die Tatsache, dass eine Klientschaft zum Klientenstamm eines Anwaltes gehört, erfasst.
Der Anwalt soll einzig den Interessen der Klientschaft verpflichtet sein. Entsteht ein Interessenskonflikt, muss der Anwalt das Mandat niederlegen.
Kontaktdaten
Spühler Rechtsanwälte
General-Wille-Strasse 19
CH-8002 Zürich
+41 43 344 05 05
info@spuehler.legal
Erreichbarkeit
Das Telefon von Spühler Rechtsanwälte wird von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr, bedient. Ausserhalb der Geschäftszeiten oder sofern wir Ihren Anruf nicht entgegennehmen können, können Sie uns via E-Mail (info@spuehler.legal) eine Nachricht hinterlassen.
E-Mail und elektronische Kommunikation
Die Kommunikation über E-Mail ist aus technischen Gründen nicht in jedem Fall zuverlässig oder vertraulich, was ausserhalb des Einflussbereiches von Spühler Rechtsanwälte liegt. Zwar werden die E-Mails regelmässig bearbeitet, der Empfang von E-Mails kann aber aus technischen oder betrieblichen Gründen gestört oder fehlerhaft sein.
Die Kommunikation über E-Mail mit Spühler Rechtsanwälte wird als Einverständnis gewertet, via E-Mail zu kommunizieren.
Besprechungstermine
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen telefonisch einen Besprechungstermin. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur nach vorgängiger Terminvereinbarung empfangen können.
Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit keine Kinder an die Besprechung mitzunehmen. Die Anwesenheit bei solchen Besprechungen kann für Kinder eine grosse Belastung darstellen, insbesondere wenn es sich um einen Konflikt mit einem anderen Elternteil handelt.
Spühler Rechtsanwälte verrechnet ihr Honorar nach Zeitaufwand zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von 7.7% und 3% Kleinspesenpauschale. Dazu werden noch weitere notwendige Auslagen, wie z.B. Dolmetscher- oder Fahrtkosten, verrechnet. Der Stundensatz wird anlässlich des ersten Gespräches vereinbart und bemisst sich nach der Komplexität des Falles und den erforderlichen Fach- sowie Sprachkenntnissen.
Rechnungen für grössere Auslagen (Vorschuss Gerichtskosten, Betreibungskosten, Grundbuchauszüge, etc.) werden direkt an die Klientschaft zur Begleichung weitergeleitet. Die verspätete Begleichung solcher Rechnungen, insbesondere Vorschüsse für Gerichtskosten, kann Rechtsnachteile für die Klientschaft haben.
Die Klientschaft hat Anspruch darauf, anfänglich über die Anwalts- und Verfahrenskosten aufgeklärt zu werden und regelmässige Abrechnungen zu erhalten. Sie kann jederzeit über die angefallenen Anwaltskosten Auskunft verlangen. Die Gesamtkosten eines Falles können kaum zuverlässig vorausgesagt werden, da aufgrund nicht voraussehbarer Umstände Aufwendungen entstehen können. Die Situation muss immer wieder neu beurteilt werden.
Um die Entschädigung der Aufwendungen zu sichern, werden durch Spühler Rechtsanwälte regelmässig Kostenvorschüsse verlangt. Dies bietet der Klientschaft ebenfalls eine Kostenkontrolle. In gewissen Fällen kann auf ein Kostenvorschuss verzichtet werden.
Fehlen einer Person die finanziellen Mittel, um neben dem Unterhalt für sich und ihre Familie ein Gerichtsverfahren zu finanzieren und scheint das Verfahren nicht aussichtslos, gewährt der Staat die unentgeltliche Prozessführung. Ist in diesem Zusammenhang für die Wahrung der rechtlichen Interessen eine Rechtsvertretung erforderlich, finanziert der Staat der bedürftigen Partei einen Anwalt. In Strafverfahren wird, sofern es sich nicht um einen einfachen Fall handelt, die amtliche (unentgeltliche) Verteidigung gewährt. Verbessert sich nach dem Gerichts- bzw. Strafverfahren die finanzielle Situation wesentlich, kann der Staat die Aufwendungen zurückfordern.
Bei offensichtlich schlechten finanziellen Verhältnissen verzichtet Spühler Rechtsanwälte auf Kostenvorschüsse. Es ist zu beachten, dass für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsvertretung ein Verfahren eingeleitet werden muss. Wird die unentgeltliche Rechtspflege nicht gewährt oder das Verfahren nicht eingeleitet, hat die Klientschaft die Honorar-Rechnung nach den üblichen Ansätzen selbst zu begleichen.
Werden die Anwaltskosten vom Staat übernommen, so werden nur notwendige juristische Beratung und Rechtsvertretung entschädigt. Übermässige anwaltliche Aufwendungen für soziale und administrative Betreuung werden nicht bezahlt. Die Aufwendungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Komplexität des Falles stehen.
Die Kosten für einen Anwalt können von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein. Vor der ersten Kontaktaufnahme mit einem Anwalt empfiehlt es sich, mit der Rechtsschutzversicherung Kontakt aufzunehmen und abzuklären, inwiefern die Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt von der Versicherung gedeckt ist. Melden Sie den Fall sogleich bei der Versicherung an. Innerhalb der Kostengutsprache haben Sie kein Kostenrisiko. Leistungen, die über die Kostengutsprache hinausgehen oder von der Versicherungspolice nicht gedeckt sind, sind für die Klientschaft kostenpflichtig.
Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie sich durch Spühler Rechtsanwälte vertreten lassen wollen. Informieren Sie uns in jedem Fall über eine allfällige Rechtsschutzversicherung, wir sind gerne bereit, Ihnen beim Kontakt mit der Versicherung behilflich zu sein.
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt des Schweizerischen Anwaltsverbandes.
Das Führen eines zivilen Gerichtsverfahrens ist neben den Anwaltsaufwendungen mit weiteren Kosten verbunden. Diejenige Partei, welche das Verfahren einleitet, hat üblicherweise die Gerichtskosten vorzuschiessen. Die unterliegende Partei hat in einem Prozess die Gerichtskosten zu übernehmen und der obsiegenden Partei eine Parteientschädigung zu bezahlen. In der Regel deckt die Parteientschädigung die Anwaltskosten nicht. Die Gerichtskosten und Parteientschädigung berechnen sich nach dem Wert der Streitsache (Streitwert). Einen Rechner als Anhaltspunkt (ohne Gewähr) für die Berechnung der Gerichtskosten und Parteientschädigung im Kanton Zürich finden Sie auf der Webseite der Zürcher Gerichte.
Die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege entbindet die Partei von der Bezahlung von Kostenvorschüssen und Gerichtskosten, jedoch nicht von der Bezahlung einer Parteientschädigung.
Rechtsschutzversicherungen können Gerichtskosten und Parteientschädigungen decken.
Auch andere Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ausserhalb des Zivilrechts können mit Kosten verbunden sein.
Ihre Erreichbarkeit und Änderung Ihrer Kontaktdaten
Es ist wichtig, dass Sie innert vernünftiger Zeit erreichbar sind. Nach einer Vertretungsanzeige gegenüber Privaten und Behörden, können Korrespondenz und Entscheide rechtsgültig an den Rechtsanwalt gesendet werden. Allenfalls ist innert einer bestimmten Frist zu reagieren (z.B. Rechtsmittel). Das Verpassen einer Frist bedeutet in den meisten Fällen ein Rechtsverlust. Bitte geben Sie Ferienabwesenheiten und Änderungen der Kontaktdaten immer frühzeitig bekannt. Sie sind gebeten, auch nach Abschluss des Falles Spühler Rechtsanwälte Änderungen Ihrer Kontaktdaten anzuzeigen.
Dauer des Verfahrens
Sobald Anwälte und/oder Behörden/Gerichte in einen Rechtsfall involviert sind, benötigt die Erledigung eines Rechtsfalles viel Geduld. Behörden und Gerichte brauchen für die Erledigung ihrer Arbeit viel Zeit und sind teilweise überlastet. Anwälte haben in der Regel zahlreiche Fälle pendent, wobei die Arbeit nach Dringlichkeit priorisiert werden muss. Korrespondenz und Entscheide von Behörden und Gegenparteien erhalten Sie in der Regel möglichst umgehend.
Kontaktaufnahme durch die Gegenpartei und Behörden
Soweit Sie sich entschieden haben, sich durch Spühler Rechtsanwälte vertreten zu lassen, wird dringend empfohlen, bei jeglicher Kontaktaufnahme durch Dritte (Gegenpartei, Gegenanwalt, Behörden, Gerichte, etc.) im Zusammenhang mit dem Fall keine Aussagen zu machen und Dritte an Spühler Rechtsanwälte zu verweisen. Das gewährt, dass Ihre Vertretung über alle Umstände des Falles informiert ist und keine Handlungen vorgenommen werden, die juristische Nachteile mit sich bringen können.
Sobald die anwaltliche Vertretung angezeigt wird, sind Behörden, Gerichte und Anwälte grundsätzlich gehalten, ausschliesslich Ihren Rechtsvertreter zu kontaktieren.
Änderungen von geteilten Online-Zugangsdaten
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Trennung oder Scheidung von Ihrem Lebenspartner die Passwörter aller Kommunikations-Kanäle und Online-Diensten ändern sollten (insbesondere E-Mail, Facebook, Linkedin, Xing, E-Banking, inkl. Synchronisationen wie z.B. iCloud).
Es kann auch sein, dass Ihr Mobilgerät, Tablet, Computer etc. mit der Cloud synchronisiert wird und die Gegenpartei dadurch die elektronische Kommunikation oder Dokumente mitlesen kann, was bei Vergleichsverhandlungen und Verfahren zu Ihrem Nachteil sein kann. Dasselbe gilt auch im Zusammenhang mit anderen Gegenparteien, mit welchen man elektronische Infrastrukturen geteilt hat.
Grundsätzlich kann ein Mandatsverhältnis mit einem Anwalt jederzeit ohne die Beachtung einer Frist beendet werden. Die Beendigung des Mandatsverhältnisses ist jedoch zur Unzeit nicht möglich. Das heisst z.B., dass ein Anwalt nicht zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung sein Mandat niederlegen kann, sodass die Klientschaft keine Möglichkeit hat, einen Ersatz zu finden.
Der Anwalt kann, wenn die Klientschaft ihr Honorar nicht bezahlt, das Mandat beenden. Liegt ein Interessenkonflikt vor, muss ein Anwalt von Gesetzes wegen das Mandatsverhältnis auflösen.
Mit der Erledigung der Angelegenheit endet der Auftrag ordentlich.
Für den Abschluss des Falles werden Sie von Spühler Rechtsanwälte mit einem entsprechenden Hinweis kontaktiert, um die letzten Fragen zu klären und den Fall offiziell abzuschliessen. Bitte beachten Sie, dass, wenn Ihr Fall durch eine Versicherung oder durch den Staat finanziert wurde, Sie nach Abschluss des Falles selbst für die Anwaltskosten aufkommen müssen.
Während der Führung des Mandates erhalten Sie grundsätzlich alle Spühler Rechtsanwälte zugekommenen Dokumente als Kopie oder im Doppel zu Ihren Akten. Daneben wird kanzleiintern ein Dossier mit denselben Akten geführt. Die uns von Ihnen überlassenen (Original-)Dokumente erhalten Sie spätestens nach Abschluss des Falles zurück. Ihre Akten werden nach Abschluss Ihres Falles mindestens 10 Jahre bei Spühler Rechtsanwälte archiviert und danach ohne Benachrichtigung vernichtet.