Honorar

Faire und transparente Preise.

Honorar

Wir verrechnen unser Honorar nach Zeitaufwand. Die Höhe des Honorars hängt von der fallführenden Person ab und ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Anwältin / Anwalt: CHF 280 pro Stunde

Juristische Mitarbeitende: CHF 240 pro Stunde

Fabian Spühler: CHF 320 pro Stunde

Die Honorarsätze verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.

Jeder Arbeitsschritt wird in der Rechnung aufgelistet und inhaltlich umschrieben sowie zeitlich in Schritten von 0.1 Stunden erfasst. Es werden sämtliche Zeitaufwendungen im Zusammenhang mit einem Fall in Rechnung gestellt (z.B. für Briefe, Rechtsschriften, Telefonate, E-Mails, Weg zu externen Terminen, Gerichtsverhandlungen etc.). Die Klientschaft kann jederzeit Auskunft über die angefallenen Kosten verlangen.

Nicht verrechnet werden Sekretariatsarbeiten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung.

Auslagen

Neben dem Honorar sind die Auslagen zzgl. MWST geschuldet. Für Kleinspesen wird eine Kleinspesenpauschale von 3% des Honorars (exkl. MWST) verrechnet (Papier, Porto, Kopien, Telefon). Zu den Kleinspesen werden die übrigen Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Kostenvorschüsse

Anwältinnen und Anwälte sind aufgrund ihrer Berufs- und Standespflichten grundsätzlich gehalten, von ihrer Klientschaft einen Kostenvorschuss für ihr Honorar zu verlangen. Die Anwaltskanzlei Spühler Rechtsanwälte verlangt daher regelmässig Kostenvorschüsse.

Für die erste Besprechung verlangen wir einen Kostenvorschuss von CHF 350.00. Anlässlich der ersten Besprechung kann durch die fallführende Person die weiteren Kosten der Fallbearbeitung sowie die Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Ergibt sich nach der ersten Besprechung, dass die unentgeltliche Rechtsvertretung oder amtliche Verteidigung möglich ist, werden keine weiteren Kostenvorschüsse verlangt.

Im Falle einer Kostengutsprache durch eine Rechtsschutzversicherung oder einer Opferberatungsstelle verzichten wir auf einen Kostenvorschuss für die erste Besprechung.

Unentgeltliche Rechtsvertretung / amtliche Verteidigung

Die Anwaltskanzlei Spühler Rechtsanwälte übernimmt auch Mandate im Rahmen der unentgeltlichen Rechtsvertretung oder amtlichen Verteidigung («Pflichtverteidigung»). Das sind Mandate, bei welchen die Anwalts- und ggf. Verfahrenskosten durch den Staat getragen werden. Vorausgesetzt ist, dass die oder der Rechtssuchende sich ein behördliches oder gerichtliches Verfahren finanziell nicht leisten kann und der Fall eine gewisse Komplexität aufweist.

Anlässlich Ihrer ersten Besprechung bei Spühler Rechtsanwälte überprüfen wir gerne, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben.

Rechtsschutzversicherung

Die Anwaltskanzlei Spühler Rechtsanwälte arbeitet auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Nachdem Sie mittels Terminanfrage abgeklärt haben, ob wir den Fall übernehmen können, sollten Sie Ihren Fall umgehend und persönlich bei der Rechtsschutzversicherung anmelden und klären, ob Versicherungsdeckung besteht. Teilen Sie der Versicherung mit, durch welche Person von Spühler Rechtsanwälte Sie sich vertreten lassen möchten. Die Rechtsschutzversicherung erteilt anschliessend für einzelne (Verfahrens-)Schritte Kostengutsprache. Innerhalb der Kostengutsprache haben Sie kein Kostenrisiko. Leistungen, die über die Kostengutsprache hinausgehen oder von der Versicherungspolice nicht gedeckt sind, sind für die Klientschaft kostenpflichtig.

Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt des Schweizerischen Anwaltsverbandes.

Weitere Kosten

Verfahren vor Gerichten und Behörden können weitere Kosten wie Verfahrenskosten und Parteientschädigung zur Folge haben. Lesen Sie dazu mehr unter FAQ (häufig gestellte Fragen).

Online eine Besprechung mit einer Expertin oder einem Experten vereinbaren.