Anwältin / Anwalt für Vertragsrecht in Zürich

Kompetente Unterstützung bei Vertragsgestaltung, -prüfung und -durchsetzung.

Vertragsrecht – Grundlage für private und geschäftliche Beziehungen

Das Vertragsrecht bildet eine zentrale Grundlage für das wirtschaftliche und private Zusammenleben. Ob Kaufvertrag, Darlehen, Auftrag oder Werkvertrag – rechtlich verbindliche Abmachungen entstehen oft schneller, als man denkt. Ein Vertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend zustande kommen. Gerade im Streitfall ist es wichtig, Klarheit über die eigenen Rechte und Pflichten zu haben.

Die Spühler Rechtsanwälte AG berät Sie umfassend bei der Prüfung, Ausarbeitung und Durchsetzung von Verträgen. Wir unterstützen Sie bei Auseinandersetzungen wegen Vertragsverletzungen oder Vertragsbeendigung sowie bei der Abwehr von ungerechtfertigter Forderungen. Unsere Beratung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen – im Rahmen aussergerichtlicher Lösungen oder vor staatlichen Instanzen.

FAQ – Häufige Fragen zum Vertragsrecht

Ein Vertrag entsteht durch eine übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung von mindestens zwei Parteien. Er ist gültig, sobald sich die Parteien über die wesentlichen Vertragspunkte einig sind. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Verhalten geschehen.

Nein, für viele Vertragstypen genügt auch eine mündliche oder konkludente Vereinbarung. Eine Schriftform ist nur bei bestimmten Vertragstypen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei Bürgschaften oder Grundstückskäufen.

Das hängt von der Art des Vertrages ab. In gewissen Fällen besteht ein vertraglich vereinbartes oder gesetzliches Rücktrittsrecht. Auch bei Irrtum, Täuschung oder Drohung kann eine Anfechtung möglich sein.

Auch ein mündlich vereinbartes Darlehen ist rechtlich gültig. Die Beweislage ist jedoch erschwert. Es empfiehlt sich daher dringend, zentrale Punkte wie Betrag, Rückzahlungsfrist und allfällige Zinsen schriftlich festzuhalten. Weiter sollte die Auszahlung des Darlehens durch ein Dokument bewiesen werden können.

Vertragliche Forderungen verjähren in der Regel nach zehn Jahren. Bei periodisch wiederkehrenden Leistungen wie Zinszahlungen beträgt die Frist fünf Jahre. Je nach Vertragstyp und Sachverhalt können spezielle Fristen gelten.

Sie können die Erfüllung verlangen, eine Frist setzen, Schadenersatz fordern oder unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Es ist ratsam, die eigenen Schritte rechtlich abzuklären und dokumentiert vorzunehmen.

Beim Auftrag wird eine Tätigkeit geschuldet (z. B. rechtliche Beratung), beim Werkvertrag ein Erfolg (z. B. Erstellung einer Website). Die rechtlichen Folgen bei Mängeln oder Kündigung unterscheiden sich erheblich.

Wir prüfen Verträge, entwerfen rechtssichere Vertragswerke, beraten bei Vertragsauflösungen oder Streitfällen und vertreten Sie in Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren – effizient, lösungsorientiert und auf Ihre Interessen zugeschnitten. Kontaktieren Sie jetzt Ihre Anwältin bzw. Ihren Anwalt für Vertragsrecht.

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