Anwältin / Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden – vom Vertragsabschluss über Lohnfortzahlung, Arbeitszeit, Ferien, Krankheit und Kündigung bis zu Streitigkeiten vor Gericht. Im Alltag können sich schnell rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag ergeben, die eine Anwältin bzw. einen Anwalt erfordern. Wann darf ein Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden? Muss der Lohn bei Krankheit oder Unfall weiterbezahlt werden? Was tun bei Mobbing, sexueller Belästigung, ungerechtfertigter Kündigung oder nicht ausbezahltem Lohn?
Gerade im Arbeitsrecht ist es entscheidend, Fristen zu kennen und frühzeitig zu handeln. Die Spühler Rechtsanwälte AG berät Arbeitnehmende und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir unterstützen bei Vertragsgestaltung, Konfliktlösung, Vertretung vor Schlichtungsbehörden und Gerichten.
Nein, das Gesetz verlangt keine Schriftform. Ein mündlicher oder konkludent abgeschlossener Arbeitsvertrag ist gültig. Schriftliche Arbeitsverträge sind jedoch üblich und aus Beweisgründen empfehlenswert.
Ja. Bei Krankheit greift entweder die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht (abhängig von Dienstjahren) oder eine Krankentaggeldversicherung. Bei Unfall übernimmt in der Regel die obligatorische Unfallversicherung (UVG).
Mindestens vier Wochen pro Jahr, für Jugendliche unter 20 Jahren fünf Wochen. Abweichungen nach oben sind durch Vertrag oder GAV möglich, nach unten nicht.
Nur bei schwerwiegenden Gründen, z. B. Diebstahl, Gewalt oder einem erheblichen Vertrauensbruch. Ein einmaliges Fehlverhalten reicht meist nicht.
Kündigungen sind während bestimmter Sperrfristen (z. B. bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst) nichtig. Das Arbeitsverhältnis besteht diesfalls weiter, als ob die Kündigung nie ausgesprochen wurde.
Nur aus wichtigem Grund. Ohne ausserordentlichen Kündigungsgrund läuft ein befristeter Vertrag bis zum vereinbarten Enddatum.
Ja, sie haben jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis oder ein Arbeitszeugnis am Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Es muss wohlwollend, wahrheitsgemäss und vollständig sein. Bei Unstimmigkeiten kann eine Korrektur verlangt oder eingeklagt werden.
Betroffene sollten Vorfälle dokumentieren und sich juristisch beraten lassen. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen Massnahmen ergreifen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, begleiten Sie bei Konflikten, vertreten Sie vor Schlichtungsbehörden und Gerichten und unterstützen Sie bei Vergleichsverhandlungen. Kontaktieren Sie jetzt eine Anwältin / einen Anwalt.