Anwältin / Anwalt für Familienrecht

Einfühlsam und durchsetzungsstark an Ihrer Seite

Familienrecht – rechtliche Begleitung in sensiblen Lebenssituationen

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie – insbesondere zwischen Ehegatten, Eltern, Kindern und weiteren nahen Angehörigen. Es bildet die rechtliche Grundlage für bedeutende Lebensabschnitte wie Heirat, Geburt, Trennung oder Scheidung und kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn familiäre Veränderungen rechtlich geordnet werden müssen. Auch das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ohne Heirat (Konkubinat) wirft häufig rechtliche Fragen auf. In diesen oft emotional belastenden Momenten ist es entscheidend, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und Lösungen zu finden, die dem Kindeswohl und den Interessen aller Beteiligten gerecht werden.

Die Spühler Rechtsanwälte AG berät und begleitet Sie kompetent in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch in angrenzenden Bereichen wie dem Erbrecht sowie bei der Gestaltung und rechtlichen Prüfung von Ehe- und Erbverträgen.

Unser Ziel ist stets eine klare rechtliche Klärung und, wo möglich, eine einvernehmliche Lösung im Interesse aller Beteiligten.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Familienrecht.

Eheschutzverfahren

Bei der Auflösung einer Ehe können verschiedene juristische Probleme auftreten. Spätestens mit dem Auszug eines Ehegatten müssen bei einer Trennung die Verhältnisse neu geregelt werden. Wer erhält die Wohnung? Wie hoch sind die zu leistenden Unterhaltsbeiträge (Alimente)? Wer übernimmt die Betreuung der Kinder? In einem gerichtlichen Eheschutzverfahren wird das Getrenntleben der Ehegatten geregelt.

Ein Eheschutzverfahren ist oft der erste rechtliche Schritt nach einer Trennung und schafft klare Verhältnisse für die Übergangszeit bis zur Scheidung.

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Scheidung

Nach einer Trennungsphase folgt meist die endgültige Ehescheidung, welche die Ehe auflöst. Diese kann von beiden Partnern gewünscht sein oder muss in gewissen Fällen einseitig durchgesetzt werden. Im Rahmen der Scheidung sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu regeln, darunter die Aufteilung des ehelichen Vermögens, Fragen der beruflichen Vorsorge (Teilung der Pensionskassenansprüche), Unterhaltsbeiträge, die Zuweisung der Wohnung sowie insbesondere die Regelung der Kinderbelange (Sorgerecht, Obhut, Betreuung und Besuchsrecht).

Eine Scheidung wird in der Schweiz stets durch ein Zivilgericht ausgesprochen. Je nach Komplexität und Einvernehmen kann das Verfahren unterschiedlich lange dauern. Einvernehmliche Scheidungen mit geregelter Konvention lassen sich häufig innerhalb weniger Monate abschliessen, während strittige Verfahren deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen können.

Eine Ehescheidung muss jedoch nicht zwingend in einem langjährigen Rechtsstreit münden. Die Anwältinnen und Anwälte der Spühler Rechtsanwälte AG unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen, tragfähige Vereinbarungen zu erarbeiten und, wo möglich, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die die Belastung aller Beteiligten, insbesondere der Kinder, minimiert.

Vaterschaft / Kinderbelange ausserhalb der Ehe

Im Zentrum stehen ausserhalb einer Ehe häufig die rechtliche Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft, die Regelung der elterlichen Sorge, die Obhut des Kindes sowie Unterhaltsverpflichtungen. Die Vaterschaft kann durch freiwillige Anerkennung oder durch ein gerichtliches Feststellungsverfahren geklärt werden. Dabei wird in der Regel ein DNA-Gutachten angeordnet.

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat zum Ziel, Personen zu schützen, die nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen oder rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören insbesondere minderjährige Kinder sowie Erwachsene mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen oder mit Abhängigkeitserkrankungen.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist in der Schweiz für die Anordnung solcher Schutzmassnahmen zuständig. Zu den möglichen Massnahmen gehören Beistandschaften, Einschränkungen der Handlungsfähigkeit oder Massnahmen bezüglich Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder persönlicher Betreuung. Im Kindesbereich kann die KESB auch elterliche Rechte einschränken oder das Besuchsrecht regeln.

Nicht selten erleben Betroffene oder Angehörige KESB-Entscheide als einschneidend oder unangemessen. Die Spühler Rechtsanwälte AG steht Ihnen zur Seite, wenn Sie sich gegen behördliche Massnahmen – insbesondere bei Kinderbelangen – zur Wehr setzen möchten. Wir beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie in Verfahren vor der KESB sowie in Rechtsmittelverfahren vor den Gerichten.

Vor der Heirat – klug vorsorgen, gemeinsam gestalten

Wer heiratet, trifft nicht nur eine persönliche Entscheidung, sondern begründet eine rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft. Viele zukünftige Ehepaare schenken den rechtlichen Folgen einer Eheschliessung wenig Beachtung, oft aus Unkenntnis und manchmal aus Zurückhaltung. Dabei bietet gerade die Zeit vor der Heirat die Chance, rechtliche und finanzielle Fragen gemeinsam offen zu besprechen und verbindlich zu regeln.

Eine frühzeitige Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt schafft Klarheit: Welche Auswirkungen hat die Ehe auf mein Vermögen? Was geschieht mit einer Liegenschaft oder einem Unternehmen, das nur einem Partner gehört? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kinder aus einer früheren Beziehung auch im Alter oder Erbfall geschützt sind? Wie kann ich meinen Partner im Falle meines Versterbens gegenüber meinen Kindern bestmöglich begünstigen, damit dieser seinen Lebensunterhalt finanzieren kann?

Die Spühler Rechtsanwälte AG unterstützt Sie bei der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen, um Sie im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalles abzusichern. Auch bei internationalen Konstellationen bieten wir Hilfe beim Erwerb einer Einreise- und Aufenthaltsbewilligung (Familiennachzug).

Eine partnerschaftlich gestaltete rechtliche Vorsorge schafft Vertrauen, schützt im Ernstfall und legt den Grundstein für eine stabile gemeinsame Zukunft.

Erbrecht / Nachlassplanung

Die Regelung des Nachlasses sollte nicht erst im hohen Alter oder bei Krankheit erfolgen. Eine vorausschauende Nachlassplanung hilft, Konflikte zwischen Erben zu vermeiden, klare Verhältnisse zu schaffen und individuelle Wünsche durchzusetzen.

Die Spühler Rechtsanwälte AG unterstützt Sie bei sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen: von der Ausarbeitung eines Testaments oder Ehe- und Erbvertrags über die Prüfung der Pflichtteile bis zur Nachfolgeregelung in Familienunternehmen. Auch übernehmen wir die Funktion als Willensvollstrecker und begleiten Sie bei der Durchführung der Erbteilung.

FAQ – Häufige Fragen zum Familienrecht

Eine Ehe hat weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen. Ohne Ehevertrag gilt automatisch der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, was bedeutet, dass im Falle einer Scheidung Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, geteilt werden. Eine rechtliche Beratung schafft Klarheit über Rechte, Pflichten und Vorsorgemöglichkeiten.

Die elterliche Sorge umfasst das Entscheidungsrecht über wichtige Angelegenheiten des Kindes (z. B. Schule, medizinische Behandlung). Die Obhut betrifft den Alltag: Sie regelt, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt. Die Obhut kann bei einem Elternteil oder alternierend ausgestaltet sein.

Die elterliche Sorge umfasst das Entscheidungsrecht über wichtige Angelegenheiten des Kindes (z. B. Schule, medizinische Behandlung). Die Obhut betrifft den Alltag: Sie regelt, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt. Die Obhut kann bei einem Elternteil oder alternierend ausgestaltet sein.

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